ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BORNAK GmbH gelten gegenüber allen Vertragspartnern. 

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag bzw. Auftrag selbst.

 

1. Allgemeines
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle einmaligen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und dessen Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit.  Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Das Angebot von der BORNAK GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind daher ausschließlich Unternehmer.
 
2. Zustandekommen des Vertrages
  1. Zwischen der BORNAK GmbH und dem Kunden wird ein schriftlicher Projektvertrag geschlossen, in dem gegenseitig geschuldete Leistungen umfassend geregelt werden. Vereinbarungen des Kunden mit Dritten werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt und in den Vertrag aufgenommen wird.
  2. Das Angebot richtet sich nach dem Lasten- und Pflichtenheft. Das Lasten- und Pflichtenheft wird vom Kunden erstellt. Sofern der Kunde dies wünscht, kann das Heft auch in Zusammenarbeit zu einem zuvor vereinbarten Tagessatz gemeinsam erstellt werden. Erst nach Vorliegen des vollständigen Lasten- und Pflichtenheft erstellt BORNAK GmbH ein verbindliches Angebot.
  3. Das verbindliche Angebot durch die Bornak GmbH wird durch entsprechende Erklärung in Textform von dem Kunden angenommen. Nach Annahme des Angebots und vor Beginn der Umsetzung durch BORNAK GmbH hat der Kunde eine Abschlagszahlung von 50 % des Angebots anzuzahlen.
 
3. Leistungen
  1. Der Leistungsgegenstand ist stets nur die in dem jeweiligen Projektauftrag konkret benannten Leistungen. Der Leistungsgegenstand wird durch das angefertigte Lasten- oder Pflichtenheft bestimmt.
  2. Die Leistungen werden durch die BORNAK GmbH selbst oder durch Dritte erbracht. Dritte werden unterbeauftragt und sind damit keine Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird vom Kunden ausdrücklich erwünscht. Bei Unterbeauftragung sichert die BORNAK GmbH eine ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung zu. Insbesondere sichert die BORNAK GmbH die Wahrung von Verschwiegenheits- und Informationspflichten nach diesem Vertrag zu. Die BONRAK GmbH steht für die Leistung von Unterbeauftragten dem Kunden selbst in Regress.
  3. Nach Fertigstellung des Auftrages wird auf dem Server von BORNAK GmbH die Abnahme durchgeführt. Nach Abnahme auf dem Server der BORNAK GmbH wird diese, nach einer eventuell notwendigen Korrekturschleife, das System auf den Server des Kunden umziehen. Dies stellt die Annahme der Leistung als vertragsgemäß dar. Sofern notwendig, wird eine Anpassung des Systems auf dem Server des Kunden vorgenommen.

 

4. Eigentum und Nutzungsrechte

 

  1. BORNAK GmbH behält das Eigentum an den Quellcodes. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese zu verändern, an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen.
  2. Dem Kunden wird, sofern im Projektvertrag nichts anders vereinbart ist, hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnisse von BORNAK GmbH ein Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich nur für den jeweiligen Projektvertrag und ist je nach Vereinbarung in dem jeweiligen Projektvertrag zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt. Das Nutzungsrecht gilt nur in Verbindung mit dem jeweiligen Projektvertrag. Eine Erweiterung über den Projektvertrag hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BORNAK GmbH. BORNAK GmbH steht über den Umfang der Nutzung durch den Kunden jederzeit ein Auskunftsrecht zu.

 

5. Auftragsunterlagen und Lieferung

 

  1. Der Kunde stellt der BORNAK GmbH alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde sichert die vollständige und richtige Übermittlung des zur Verwendung bestimmten Materials zu. Der Kunde trägt allein die Gefahr der unvollständigen Übermittlung oder unrichtiger Angaben. Es besteht seitens der BORNAK GmbH keine Verpflichtung, die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen auf seine Richtigkeit zu prüfen.
  2. Der Kunde sichert zu eventuelle Genehmigungen, Freigaben, Unterlagen oder weitere Informationen, die für eine ordentliche und termingerechte Leistung von der BORNAK GmbH erforderlich sind, vorab zu erteilen oder einzuholen.
  3. Für eventuell entstehende Mehrkosten, durch die nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung oder Freigabe, ist der Kunde verantwortlich. Diese sind vom Kunden vollständig zu tragen. Dies gilt auch für etwaige Verzögerung der Fertigstellung durch nicht rechtzeitig übergebene und eingeholte Unterlagen, welche für eine termingerechte Abgabe notwendig sind.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die BORNAK GmbH unverzüglich zu informieren, sofern er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
  5. Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass die von ihm übergebenen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Die BORNAK GmbH wird diesbezüglich von Ansprüchen Dritter freigestellt.
  6. BORNAK GmbH steht es frei, Leistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
  7. Vereinbarte Lieferfristen sind für BORNAK GmbH nur dann verbindlich, wenn der Kunde seinerseits alle Vertragsobliegenheiten erfüllt hat. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungs- und Informationspflicht nicht nach oder gerät in Zahlungsverzug, so verzögert sich die Lieferzeit um diese Zeiten.
6. Vergütung
  1. Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung in dem jeweiligen Projektvertrag. Soweit in dem Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die BORNAK GmbH zur Sicherung seiner Ansprüche berechtigt, weitere Abschlagzahlung als Vorschuss für seine Leistung zu verlangen.
  2. Weitere Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Spesen oder Übernachtungskosten werden von BORNAK GmbH gesondert berechnet. Die Kosten richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
  3. Zahlungsforderungen sind 14 Tage nach Übergabe bzw. endgültiger Abnahme des Projektes ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt nach Ablauf der Frist in Zahlungsverzug. BORNAK GmbH ist berechtigt, Mahngebühren oder sonstigen Verzugsschaden an den Kunden zu berechnen.
  4. Mit Forderungen von BORNAK GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unbestritten und rechtskräftig sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht den jeweiligen Vertragsparteien nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis und bei grober Pflichtverletzung zu.
7. Störungen
  1. Sofern Störungen auftreten, hat der Kunde diese BORNAK GmbH unverzüglich zu melden. BORANK GmbH ist verpflichtet, die Störungen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt nicht, sofern die Störungen aufgrund nicht vertragsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstandes oder nicht vertragsgemäßem Inhalt eingetreten sind. In diesem Fall kann der Kunde aufgrund der Störung keine Rechte geltend machen. Beruht die Störung auf höherer Gewalt, ist BORNAK GmbH von seiner Leistungspflicht ebenfalls befreit.
  2. Sofern die Störungen aufgrund Updates von Drittanbietern, welche nicht mit dem System von BORNAK GmbH kooperieren, auftreten, so ist BORNAK GmbH nicht verpflichtet, die Störung kostenfrei zu beheben.
8. Haftung

Bei einer mangelhaften Leistung durch BORNAK GmbH stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, sofern der Mangel nicht nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit führen. In diesem Fall ist die Minderung oder die Kündigung ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

Wir sind um alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bemüht, um Ihre personenbezogenen Daten so zu speichern, dass sie weder Dritten noch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Sollten Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten wollen, so weisen wir Sie darauf hin, dass bei diesem Kommunikationsweg die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg zukommen zu lassen.

10. Kündigung des Auftrages
  1. Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die BORNAK GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Die BORNAK GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen einspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass nach Kündigung des Auftrages der BORNAK GmbH 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zusteht.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die BORNAK GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Einräumung des Nutzungsrechts zu widerrufen.
11. Verschwiegenheit
  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die aufgrund der Zusammenarbeit erlangten Informationen stillschweigen zu bewahren. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist beiden Parteien streng untersagt. Dies gilt auch für Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Jegliche Unterlagen sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren.
  2. Sofern der Kunde eine Eintragung in Branchenverzeichnissen oder Internetsuchmaschinen verlangt, gelten die dafür relevanten Daten als nicht vertraulich. Die Daten dürfen zur Eintragung genutzt und Dritten zugänglich gemacht werden.
12.Sonstiges
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Firmensitz von Bornak GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen Bestimmungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrages bedacht hätten.